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Zusatzstoffe im Pfeifentabak
Zitat von weinbauer im Beitrag #20
@Benson78
Selber herstellen ist immer besser. Deswegen mache ich auch meinen Wein selbst.
Vielleicht sollte ich in Portugal zwischen den Weinreben zur Begrünung Tabak anbauen? 😁
Also ich würde eher eher zwischen den Tabakpflanzen ein paar Reben halten, als Abstandhalter
#22 RE: Zusatzstoffe im Pfeifentabak
@weinbauer Ich produziere auch Wein, die Standorte sind aber leider inferior, sodaß ich natürlich nicht mithalten kann. Mit meinen Mosten aber sehrwohl.
In Portugal hättest Du sicher gute Bedingungen, gerade Virginia und die Orientsorten würden bei guter Bewässerung sicher gedeihen und eine brauchbare Mischung ergeben. Du hättest sicher Spaß und Freude.
Mengenmäßig kam bei mir heuer (das ist bairisch für: in diesem Jahr) nicht viel rum, aber die Tabakqualität wurde... probiere einfach selbst.
Gute Fahrt, ist ja eine irrsinns Reise!
#23 RE: Zusatzstoffe im Pfeifentabak
Angeregt dem "Was raucht ihr gerade" habe ich tatsächlich eine Anfrage an das BMEL geschickt, u.a. ob Tabak angemeldet werden müssen, wie sie von Änderungen informiert werden und was es mit dem Tabakanteil auf sich hat, der manchmal die Zusatzstoffe abgezogen und manchmal nicht abgezogen enthält.
Wir werden sehen.
#24 RE: Zusatzstoffe im Pfeifentabak
Antwort vom BMEL:
Sehr geehrte/r Herr/Frau XXX
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir unter der Bearbeitungsnummer XXXXX führen.
Sie teilen uns mit, dass Sie sich regelmäßig über Zusatzstoffe in Tabakerzeugnissen informieren und fragen uns,
- ob eine Meldepflicht für Tabakerzeugnisse existiere,
- ob Änderungen in der Rezeptur zu melden seien,
- inwiefern unterschiedliche Angaben zum Produktgewicht zustande kämen und (Anmerkung: ich fragte, weil teilweise ja Tabakanteil im Produkt 1000mg/1000mg zu finden ist, wohingegen klar ersichtlich 150mg Zusätze wie Zucker oder Aroma sind).
- warum bestimmte Handelsnamen und deren Produkte nicht auffindbar seien (Anmerkung: ich fragte nach HU Tobacco und Fayyum Kake bzw. Darkwood Scenery, die ich nicht finden kann).
Die ersten beiden Punkte Ihrer Anfrage beziehen sich auf die Mitteilungspflichten der Hersteller über Tabakerzeugnisse an die zuständigen Behörden nach § 24 TabakerzV. Informationen hierzu können Sie den nachfolgenden Links auf der Internetseite des zuständigen Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) entnehmen:
https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereic...etten_node.html
https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereic...nisse_node.html
Die derzeit öffentlich verfügbaren Informationen zu Tabakerzeugnissen auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) konnten bisher noch nicht aktualisiert werden. Eine Angabe zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Daten nach dem neuen Tabakerzeugnisgesetz bzw. der Tabakerzeugnisverordnung können wir Ihnen leider derzeit noch nicht mitteilen.
Die für die Verarbeitung erforderlichen primären technischen Voraussetzungen werden durch die Europäische Kommission umgesetzt. Sobald diese vorliegen, ist eine Verarbeitung der Daten für die Veröffentlichung möglich.
Einzig eine Liste mit Produktnamen wird vom EU-Portal "EU-CEG" gegenwärtig bereitgestellt. Diese Kurzliste enthält nur einen kleinen Teil der zur Veröffentlichung vorgesehenen Daten, jedoch nicht die Informationen zur Zusammensetzung.
Die Übermittlung der Rezeptur muss nur einmalig vor der Neueinführung und bei wesentlichen Änderungen eines Produktes an die zuständige Behörde erfolgen.
Hinsichtlich der unterschiedlichen Angaben zum Produktgewicht bitten wir Sie, sich an die Verbraucherzentrale in Ihrer Region zu wenden (https://www.verbraucherzentrale.de/).
Wir hoffen, dass diese Hinweise für Sie hilfreich sind.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
XXXX
(Verbraucherlotse)
#25 RE: Zusatzstoffe im Pfeifentabak
Ich lese daraus, daß aktuell die Mühlen langsam mahlen und es keinen aktuellen abschließenden Datenbestand gibt. Bei der EU kam ich auch nicht sonderlich weiter.
Dann eben händisch:
Auf zu folgender XLS Datei, die nur Namen enthält, aber keine Inhaltsstoffe: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downl...tml?nn=11658762
Da findet man für den Fayyum zB die ID "EM 24573". Mit dieser ID wieder ab in die BMEL-Suche und man findet immerhin Teile der HU Tabake, auch noch unter alten Namen:
https://service.bmel.de/tabakerzeugnisse...zahl_zaehler=13
#26 RE: Zusatzstoffe im Pfeifentabak
Hm, das verstehe ich jetzt aber dennoch nicht ganz. Der African Line Fayyum soll ID EU 24573 haben und hieß früher The Blender's Pride Casablanca Feeling? So kann das allein vom Blend her nicht stimmen, oder? Oder werden die Tabake abgerufen udn dann der Reihe nach IDs zugeordnet? Das würde eine erschwerte Nachverfolgung über mehrere Jahre bedeuten und kann ja nicht so gewollt sein, oder?
#27 RE: Zusatzstoffe im Pfeifentabak
Zitat von Casselmann im Beitrag #26
Hm, das verstehe ich jetzt aber dennoch nicht ganz.
Hi @Casselmann
sorry, das habe ich schlecht gemacht und nur als Beispiel direkt in den Casablanca Feeling verlinkt.
Hier findest Du alle "EM 24573":
https://service.bmel.de/tabakerzeugnisse..._suche=EM+24573
Leider habe ich bisher keinen Fayyum ausfindig machen können, der interessiert mich am meisten.
Gruß!
#28 RE: Zusatzstoffe im Pfeifentabak
@Ohngesicht frag doch mal @Hans direkt, so, wie ich ihn kennengelernt habe geht er recht offen mit der Frage "ist das eventuell ein Casing/Flavouring im Blend" um - auch, wenn er verständlicherweise nicht immer das genau Aroma verraten mag, aber das tut die BMEL Liste ja auch nicht
#29 RE: Zusatzstoffe im Pfeifentabak
@Ohngesicht - Vielen Dank, jetzt habe ich es verstanden. Lag ja nicht an dir, hätte ich mal ein wenig mit der Liste gespielt, wäre ich auch von allein drauf gekommen.
#30 RE: Zusatzstoffe im Pfeifentabak
Mal wieder beim BMEL nachgefragt, wann die Liste aktualisiert wird. Die Leute dort sind wirklich schnell und freundlich, aber die Antwort war ernüchternd:
vielen Dank für Ihre Anfrage, die bei uns unter der folgenden Bearbeitungsnummer geführt wird: XXXXXXXXX.
Sie fragen nach einem Termin für die Aktualisierung der Tabakzusatzstoff-Datenbank auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Leider konnten die erforderlichen technischen Voraussetzungen zum Herunterladen aus der EU-CEG Datenbank auf EU-Ebene bisher nicht geschaffen werden. Deutschland arbeitet aktiv mit den anderen Mitgliedstaaten in der Arbeitsgruppe des Joint Action on Tobacco Control II (JATC-2) an der Entwicklung der technischen Voraussetzungen mit. Ziel des JATC-2 wird sein, dass die Mitgliedstaaten die Daten aus EU-CEG verarbeiten können. Wir werden uns intensiv bemühen, hier eine tragfähige Lösung zu finden.
Eine andere offizielle Quelle auf EU-Ebene für Endverbraucher können wir Ihnen leider nicht benennen.
Sobald die technischen Voraussetzungen es ermöglichen, werden wir die Datenbank aktualisieren und bitten dafür um Ihr Verständnis.
Wir bedauern, Ihnen keine andere Antwort geben zu können und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
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